Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur
Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus.
§ 2 Vertragspartner, Vertragsabschluss
(1) Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus
gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag.
(2) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags durch den Kunden durch das Gästehaus zu
Stande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
§ 3 Preise und Zahlung, Vorauszahlung
(1) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxe).
(2) Die Preise können vom Gästehaus geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Anzahl der übernachtenden Personen, der Leistung des Gästehauses oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus zustimmt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen.
(4) Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der
Rechnung Zahlung leistet. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt ist das Gästehaus berechtigt, eine Mahngebühr
von 5,00 € erheben, soweit gesetzlich nicht ein höherer Verzugsschaden gilt.
(5) Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich
vereinbart werden.
§ 4 Leistungen
(1) Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Das
Gästehaus ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht
freigemacht werden.
(4) Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Gästehaus berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
§ 5 Rücktritt des Kunden (Stornierung)
(1) Bis spätestens 90 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Kunden kann der Kunde vom
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr zurücktreten.
(2) Im Falle des Rücktritts durch den Kunden von der Buchung (Stornierung) hat das Gästehaus Anspruch auf
angemessene Entschädigung. Die beträgt:
* bis 60 Tage vor Ankunft des Kunden: 30 % der Fixleistungen,
* bis 30 Tage vor Ankunft des Kunden: 70 % der Fixleistungen,
* ab 30 Tage vor Ankunft des Kunden: 100 % der Fixleistungen.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Gästehaus.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Gästehaus die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer anzurechnen.
(4) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Gästehaus rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
§ 6 Rücktritt des Gästehauses
(1) Das Gästehaus ist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet
wird. Ferner kann das Gästehaus zurücktreten; wenn
* Höhere Gewalt oder andere, vom Gasthaus nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen,
* Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
* das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit
gefährden kann.
(2) Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
§ 7 Haftung des Gästethauses und des Kunden
(1) Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Geld und Wertgegenstände könne bis zu einem Höchstwert von € 500,00 im Zimmersafe aufbewahrt werden.
(3) Für das Gepäck sowie für Kraftfahrzeige und Fahrräder, die auf dem Gelände des Gästehauses abgestellt werden,
kommt kein Verwahrvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung (auch des Inhalts) übernimmt
das Gästehaus keine Haftung.
(4) Der Verlust des Zimmerschlüssels muss sofort gemeldet werden muss. Im Falle des Verlustes müssen wir für
eine neue Schließanlage unsere gesamten Auslagen berechnen.
(5) Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Diebstahl oder vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Ersatz für eventuelle
Beschädigungen werden in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.
§ 8 WiFi
(1) Das Gästehaus betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb einen Internetzugang über Hotsplots. Das Gästehaus
übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs
für irgendeinen Zweck. Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WiFi ganz, teilweise oder zeitweise
einzustellen.
(2) Für die Nutzung des WiFi sind gesonderte Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.
§ 9 Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gasthauses und gegen Berechnung eines Zuschlags
mitgebracht werden. Der Kunde, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während des Aufenthaltes
ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen. Der Kunde haftet dem Gästehaus gegenüber für den
Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten.
(2) Der Kunde, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tierhaftpflichtversicherung (bzw.
Privathaftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt), zu verfügen und auf
Verlangen des Gästehauses einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile der vorliegenden Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der
übrigen Bestandteile unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Sitz des Gästehauses.
(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist der Betriebsort des Gastgebers.
(4) Es gilt deutsches Recht
Wallgau, 14.05.2019